Die Konstitutionsbehandlung in der Klassischen Homöopathie

Die klassisch homöopathische Konstitutionsbehandlung ist das Herzstück der klassische Homöopathie.
Zu Beginn einer Konstitutionsbehandlung steht die ausführliche homöopathische Anamnese / Erstanamnese.

Dies ist die Erfassung der kompletten Krankengeschichte des Patienten und beinhaltet neben den aktuellen Beschwerden, die Begleitumstände der Erkrankung, der gesamte bisherige Verlauf, vorliegende ärztliche Befunde, die persönliche Vorgeschichte und die individuelle Veranlagung.
In der Regel dauert eine Erstanamnese ein bis zweieinhalb Stunden.
Ziel jeder Anamnese ist es ein umfassendes Bild des Patienten, über seine Symptome hinaus zu erhalten.
Ohne eine ausführliche Erstanamnese ist es unmöglich, Patienten homöopathisch korrekt zu behandeln.

In besonderen Fällen müssen Familienangehörige, Freunde oder wichtige Bezugspersonen diese Informationen liefern, z.B. für: Säuglinge und Kleinkinder, bewusstlose Patienten, Demenzkranke, ...

Abhängig von der Erkrankung und deren Kontrollbedürftigkeit ist der nächste Behandlungstermin nach 3 - 6 Wochen. Dieser Termin dauert ca. eine Stunde. Dabei wird über den bisherigen Verlauf reflektiert und wie sich die Beschwerden entwickelt haben, der Heilungsverlauf eingeschätzt und evtl. Folgemittel gewählt.
Alle weiteren Termine sind wiederum abhängig von der Art der Erkrankung und deren Kontrollbedürftigkeit. Sie erfolgen dann in Abständen von 4 - 12 Wochen. (Siehe dazu auch Heilungsprinzip.)

Wiederholungstermine können abhängig von der Erkrankung auch am Telefon durchgeführt werden.

Sollten Sie eine klassisch homöopathische Konstitutionsbehandlung in Erwägung ziehen, so finden Sie auf folgenden Seiten nähere Informationen zu Lebenskraft, Behandlung, Heilungsprinzip und Kostenübernahme.
Benötigen Sie eine persönliche Beratung, so finden Sie die Daten dazu unter Kontakt.

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