Überrnahme von Behandlungskosten für die klassische Homöopathie
Vor Beginn der Behandlung erhalten Sie Informationen über die Kosten für Erstanamnese, Folgetermine, Wiederholungsrezepte, ....
Die Behandlungskosten sind Privatleistungen. Sie richten sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Privat Versicherte oder Patienten mit privater Zusatzversicherung können die Rechnungen bei ihrer Kasse oder der Beihilfe einreichen. Je nach Vertragsabschluss mit der Kasse werden die Behandlungskosten vollständige oder teilweise erstattet.
Für Zusatzversicherungen gibt es heute schon sehr gute Konditionen und für Diejenigen, die alternative Heilmethoden bevorzugen ist es auch zu empfehlen.
Menschen mit geringen Einkünften kann die Behandlung durch "Homöopathie in Aktion" ermöglicht werden. Dies ist ein Fond, der Kriegsopfern, Alleinerziehenden und deren Kindern, Frauen in Not, alten Menschen und Menschen, die nicht mehr als Sozialhilfe erhalten, die homöopathische Behandlung ermöglicht. Sprechen Sie mich diesbezüglich im Bedarfsfall an.
Vergleichen können Sie unter:
www.zusatzversicherung.net
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