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Kostenübernahme durch Gesetzliche Krankenversicherung, Private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung

Vor Beginn der Behandlung erhalten Sie Informationen über die anfallenden Gebühren. Die Behandlungsgebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Die Leistungserstattung für Patienten mit privater Versicherung oder für gesetzlich versicherte Patienten mit Zusatzversicherung erfolgt je nach Vertragsabschluss mit der Krankenkasse vollständige oder anteilig.

Für Zusatzversicherungen gibt es heute schon sehr gute Konditionen. Vergleichen können Sie unter:   www.zusatzversicherung.net

Menschen mit geringen Einkünften kann die Behandlung durch " Homöopathie in Aktion " ermöglicht werden. Dies ist ein Fond, der Kriegsopfern, Alleinerziehenden und deren Kindern, Frauen in Not, alten Menschen und Menschen, die nicht mehr als Sozialhilfe erhalten, die homöopathische Behandlung ermöglicht. Sprechen Sie mich diesbezüglich im Bedarfsfall an.  

  persönliches Infogespräch

Nutzen Sie die Möglichkeiten von Online-Therapie / Behandlung, Telefonsprechstunde

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Hier finden Sie weitere Informationen zu:

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Interner Link:
"Vertiefungstexte zur Homöopathie - Carcinosinum und Schulangst"
Birgit Hackl, 52 Seiten, Taschenbuch, AFACTUM-Verlag  Leseprobe   Bestellung